Im Sterbefall ist das Finanzamt für die Bewertung der Immobilie zuständig. Man kann sich vorstellen, dass das Finanzamt nicht sehr detailliert auf das jeweilige Verfahren eingehen kann.
Sie richten sich nach dem Ort, an dem die verstorbene Person gelebt hat, und zwar zu dem Datum, an dem diese Person gestorben ist. Hierbei wird der Wert des Grundstückes nach dem Bodenrichtwert ermittelt, der für die Gemeinde zu dem fraglichen Zeitpunkt gültig ist. Es handelt sich um einen Durchschnittswert. Das heißt, dass das Grundstück nicht individuell begutachtet wird, sondern eher über den Daumen. Nun tritt ein überraschendes Problem auf. Da sich die Grundstückspreise in sehr vielen Regionen in einer enormen Anstiegsphase befinden, schätzt das Finanzamt, da es sich in erster Linie an Grundstückswerten orientiert, Immobilien oft zu hoch ein. Eine überhöhte Erbschaftssteuer ist die Folge.
Hier hilft ein Verkehrswertgutachten von einem staatlich anerkannten Sachverständigen, welches man in Verbindung mit einem Widerspruch einreichen kann. So ein Gutachten ist sehr genau und bezieht alle immobilienrelevanten Daten mit ein, wie zum Beispiel auch das Alter eines Objektes und den Zustand. Oft liegt dann der vom Sachverständigen ermittelte Verkehrswert unter dem des Finanzamtes.
Will man überschlägig wissen, was sein Objekt wert ist, dann entscheiden sich viele für eine Immobilienbewertung Hamburg. Auch für die Immobilienbewertung Hamburg werden die individuellen Grundstücksdaten herangezogen.