Allgemein gesprochen kann man den Wert einer Immobilie mit einer Immobilienbewertung Hamburg ermitteln. Hier wird eine übersichtliche Kurzbewertung anhand von objektbezogenen Daten von Immobilienexperten durchgeführt. Im Normalfall ist eine Immobilienbewertung Hamburg eine gute Lösung.
Allerdings ist für die Berechnung des Wertes einer Immobilie im Erbfall in erster Linie das Finanzamt zuständig. Hier kommt es oft zu Problemen, denn das Finanzamt richtet sich bei seiner Ermittlung des Wertes nach den Grundstückspreisen der Gemeinde des Verstorbenen und zwar für den Sterbetag. Wo liegt nun das Problem? In den letzten Jahren sind die Grundstückspreise derartig gestiegen, dass eine Bewertung, die sich besonders an dem Bodenrichtwert orientiert, möglicherweise zu einer überhöhten Einschätzung führt, was dann eine höhere Erbschaftssteuer zur Folge hat.
Da es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, gibt es bereits Tipps, wie man zu einer dem tatsächlichen Wert der Immobilie entsprechenden Bewertung kommen kann. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass diese Bewertung von den Behörden, in diesem Fall dem Finanzamt anerkannt wird. Daher kommt nur ein vereidigter Sachverständiger, der vom Staat akzeptiert ist, infrage. Diese Gutachter arbeiten ein Verkehrswertgutachten aus, was wesentlich detaillierter ist als Berechnungen vom Finanzamt und zum Beispiel die bauliche Situation des Gebäudes und das Umfeld sowie Versorgungsanschlüsse berücksichtigt. So kann es dazu kommen, dass das Verkehrswertgutachten niedriger als die Einschätzung vom Finanzamt ausfällt und die Erbsteuer gemindert wird.