Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person agiert. Damit kann die Gesellschaft nicht nur Geschäfte tätigen, sondern auch Vermögen halten. Dazu gehören natürlich auch Immobilien. Eine vermögensverwaltende GmbH wird sogar speziell mit dem Ziel gegründet, Immobilien und andere Wertanlagen zu halten, ohne jemals eine Geschäftstätigkeit auszuüben.
Die Frage ist darum weniger, ob die eigene GmbH eine Immobilie kaufen kann, sondern ob das eine rechtlich und steuerlich vorteilhafte Entscheidung ist. Die Immobilie wird als Betriebsvermögen Teil des Kapitals der GmbH und gehört damit nicht mehr den Gesellschaftern persönlich, die darum auf eine interessensneutrale Verwaltung achten müssen. Soll die Immobilie beispielsweise sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden, kann es zu einer Interessensverflechtung kommen und die Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Generell kann der Erwerb einer Immobilie durch eine GmbH sich steuerrechtlich durchaus positiv auswirken. Gewinne der GmbH, beispielsweise aus Mieteinnahmen, werden mit der Körperschaftssteuer belegt. Diese ist deutlich niedriger als die Einkommenssteuer, die auf privates Vermögen anfällt. Der Vorteil besteht aber nur, solange die Gesellschafter die Gewinne reinvestieren können und nicht auf Ausschüttungen angewiesen sind – die werden nämlich wiederum besteuert. Die Situation sollte daher auf den Einzelfall hin untersucht werden, am Besten mithilfe eines Steuerberaters.