Das Finanzamt gehört zu denen als Behörde bezeichneten Institutionen. Aus diesem Grund erkennt das Finanzamt ebenso wie andere Behörden nur staatlich anerkannte Immobiliensachverständige oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige an. Beide Gutachter werden von Landesbehörden bzw. der Handelskammer oder ähnlichen Einrichtungen beaufsichtigt. Die von ihnen angefertigten Gutachten werden als gerichtsfest bezeichnet und daher als verwertbar anerkannt. Das Finanzamt verbindet mit den von diesen Sachverständigen angefertigten Gutachten Werte, wie zum Beispiel Unabhängigkeit und damit verbunden Unbestechlichkeit.
Die von den entsprechenden Sachverständigen verfassten Verkehrswertgutachten, bezogen auf Immobilien sind ausgesprochen ausführlich und basieren auf detaillierte Angaben und urkundliche Beweise. Die Auswertung wird dann in einem seitenlangen Pamphlet festgehalten.
Selbstverständlich sind derartige Gutachten nicht kostenfrei, die Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie.
Im Gegensatz dazu sind sogenannte Kurzgutachten, die von Immobilienexperten angeboten werden und unter dem Stichwort Immobilienbewertung Hamburg bekannt sind, nur wenige Seiten stark, reichen aber für eine Einschätzung des Marktwertes aus. Dies gilt allerdings nur, wenn kein gerichtsfestes Gutachten benötigt wird.
Oft greifen Immobilienbesitzer auf diese Gutachten zurück, um vor Verkaufsgesprächen ausreichend über den Wert des Objektes informiert zu sein. Eine von diesen Fachleuten angefertigte Immobilienbewertung Hamburg ist oft der erste Schritt, wenn es um einen erfolgreichen Verkauf der Immobilie geht.