Geht es vor Gericht um Immobilien, dann kommt hier nur das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten infrage. Es wird von einem öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt, der vereidigt ist und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben muss. Alternativ führt ein staatlich anerkannter Gutachter diese gerichtsfesten Verkehrswertgutachten durch, auch sie sind behördlich anerkannt und berechtigt, derartige Gutachten zu verfassen.
Im Gegensatz zum Kurzgutachten, das einen Überblick über die entsprechende Immobilie gibt, aber auf detaillierte Ausführungen verzichtet, basiert das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten auf genaue Angaben und Dokumente, die den Wert der Immobilie genauestens bestimmen. Hierbei handelt es sich also um eine ausgiebige und vielseitige Betrachtung des Wertobjektes, die vor Gericht oder anderweitigen Behörden standhält.
Da für den Verkauf einer Immobilie oft keine gerichtsfeste Bewertung nötig ist, greifen viele auf eine Immobilienbewertung Hamburg zu. Hier wird von einem Immobilienexperten ein Kurzgutachten erstellt. Aufgrund von Fachwissen und Erfahrung im Immobilienbereich sind diese Fachleute ebenfalls in der Lage, eine professionelle Immobilienbewertung Hamburg zu erstellen, die bei Verkaufsverhandlungen eine verlässliche Stütze bietet.
Wichtig ist also zu definieren, ob für den geplanten Hausverkauf oder andere derartige Aktionen ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nötig ist oder nicht. Kurzgutachten sind kostengünstig oder sogar kostenfrei. Die Kosten für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten richten sich im Allgemeinen nach dem Wert der Immobilie.